Aktuelle Tipps und Hinweise aus der Beratungspraxis:

Praxisnachfolge richtig managen

Die häufigsten Fehler bei der Praxisnachfolge

Viele Praxen stehen derzeit vor einem Generationswechsel. Die damit verbundenen Fragen sollten wohlüberlegt sein, den wie immer steckt der Teufel im Detail.

Karola Jessing erläutert in der THERA-BIZ die häufigsten Fehler bei der Praxisnachfolge.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier:

Die Liquidität entscheidet über den Fortbestand der Praxis

Kennziffern aus der BWA geben Aufschluss, wie Sie Ihre Praxis wirtschaftlich betreiben. Für den Fortbestand der Praxis ist aber vor allem die Liquidität entscheidend.

Karola Jessing erläutert in der THERA-BIZ was man unter dem Begriff versteht und wie man die Liquidität im Blick behält.

Lesen Sie den ganzen Artikel.

Rentabilitäts-Kennziffern, die Sie im Blick haben sollten

Für viele Unternehmer und Unternehmerinnen ist die BWA des Steuerberaters ein Buch mit sieben Siegeln.

Karola Jessing erläutert in zwei Artikeln in der THERA-BIZ die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern, die jeder Praxisinhaber und jede Praxisinhaberin kennen sollte.

Lesen Sie. welche Kennziffern Sie im Blick haben sollten:

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Unternehmensberatung in der Physiotherapie

Wie sieht eine gute Beratung aus?

Viele Fragen kreisen um das Thema Beratung. Zum Beispiel welchen Nutzen bringt eine Beratung und warum sollte sie extern sein. 

Karola Jessing gab der Zeitschrift Thera-BIZ in einem Interview Antworten auf Fragen zum Thema Unternehmensberatung in der Physiotherapie und einen Einblick in Ihren Beratungsalltag.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:

Großes Risiko bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern in der Kassenpraxis

Ein Beschluss des Bayrischen Landessozialgerichtes vom 13.02.2014 sorgt für große Gefahr für alle Therapeuten, die freie Mitarbeiter beschäftigen.

„Nach der vorzunehmenden typologischen Zuordnung sind Physiotherapeuten, die Ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, abhängig beschäftigt.“ So lautet der Kernsatz des Beschlusses.

„Denn in diesen Fällen treten die Praxisinhaber gegenüber den Patienten als Heilmittelerbringer auf. Sie -  die Inhaber – rechnen die erbrachten Heilmittel gegenüber der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab und treten nach außen als verantwortlicher Praxisbetreiber auf. Die Inhaber tragen das Risiko des wirtschaftlichen Praxisbetriebes, der sich an der zwischen ihnen und den Krankenkassen geltenden Vertrags- und Vergütungsregeln orientiert.“

Wenn sich dieser Beschluss bei den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung herum gesprochen hat, werden auf die Praxisinhaber im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Betriebsprüfungen erhebliche Nachzahlungen an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen für bis zu 5 Jahren rückwirkend zukommen.

Schon bisher habe ich meinen Mandanten geraten, bei Vertragsabschluss mit einem freien Mitarbeiter ein Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Dabei wird der sozialversicherungsrechtliche Status (Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter) durch die Clearingstelle bei der Rentenversicherung geprüft und verbindlich festgestellt. Damit besteht Rechtssicherheit für die Beteiligten auch nach dem neuen Urteil, zumindest für die Vergangenheit. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Clearingstelle, die Einstufung mit Wirkung für die Zukunft widerruft.

Wenn Sie den Status noch nicht haben beurteilen lassen, sollten Sie das schnellstmöglich veranlassen. Auch hier wird es, wenn der Beschluss allgemeine Bekanntheit erlangt hat, vermutlich nicht mehr zu einer Einstufung als selbständige Tätigkeit kommen.

Wenn die freien Mitarbeiter ausschließlich (oder zumindest zum ganz überwiegenden Teil) Selbstzahlerleistungen erbringen oder Privatpatienten behandeln, sollte die freie Mitarbeit auch weiterhin möglich sein.



Falls Sie noch Fragen dazu haben, rufen Sie mich an! Ich berate Sie gern!

Telefon: 036372 - 343 998